Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a. DS-GVO

Nach der DSGVO / BDSG n. F. ist eine Einwilligung nur wirksam, wenn sie freiwillig und informiert, d. h. in Kenntnis  des  geplanten  Zwecks  der  Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogen Daten, und in aller Regel schriftlich erfolgt. Soweit mit besonderen Arten personenbezogener  Daten,  z.  B. Daten zu politischer  Meinung, religiöser Überzeugung oder Gesundheitsdaten, umgegangen werden soll, muss sich die Einwilligung ausdrücklich auf diese Daten beziehen.

Für die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) gelten gemäß Artikel 7 DS-GVO folgende Bedingungen:

  • Die Einwilligung muss freiwillig erteilt werden
  • Die Einwilligung sollte in schriftlicher / nachweisbarer Form erteilt werden
  • Die Einwilligung soll für jedermann durch klare und einfache Sprache verständlich sein, die Verwendung von Bildern ist möglich
  • Einwilligungen dürfen jederzeit mündlich oder schriftlich widerrufen werden
  • Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
  • Einwilligungen dürfen nur dann mit anderen Leistungen verkoppelt werden, wenn diese zur Erbringung der Leistung / Erfüllung des Vertrags unbedingt erforderlich sind

Praxistipp:

  • Formulieren Sie die Einwilligung so, dass Sie diese selbst gut verstehen würden
  • Nutzen Sie gerade auf Webseiten professionelle Tools, um speziell Einwilligungen per E-Mail mit dem Double-Opt-In-Verfahren umzusetzen

Einwilligung von Personen unter 16 Jahren / Kinder nach Art. 8 DSGVO

  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einwilligung der Eltern in die Datenverarbeitung erforderlich
  • Hierzu müssen unter Nutzung der verfügbaren Technik entsprechende Anstrengungen unternommen werden
  • Sie müssen sich im Rahmen der Möglichkeiten versichern, dass die Eltern der Einwilligung zugestimmt haben

Praxistipp:

  • Verlangen Sie bei Minderjährigen die Eingabe zusätzlich zu der E-Mail des Kindes die elterliche E-Mailadresse.
  • Diese sollen dann die Einwilligung bestätigen. Speichern Sie diese Bestätigung!
  • Erst danach beginnen Sie mit der Verarbeitung der Daten!

Stand: 22-04.2018